Informationen über Kapitalanlagen
Vergleich Riester Rente - Rürup Rente
Riester | Rürup | |
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Wer wird gefördert? | Alle steuerpflichtigen Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. | Alle Steuerpflichtigen, also auch nicht rentenversicherungspflichtige Personen. |
Wie wird gefördert? | Gefördert wird der Sparer über Zulagen (Grund- und Kinderzulage) sowie durch Steuervorteile. | Die Rürup-Rente wird ausschließlich über Steuervorteile gefördert. |
Welches Produkt wird gefördert? | Riester-Banksparpläne, Riester-Rentenversicherungen (Fondgebundene Rentenversicherung sowie klassische Rentenversicherung), Riester-Fondssparpläne und Wohn-Riester | Rürup-Rentenversicherungen (Fondsgebundene Rentenversicherungen sowie klassische Rentenversicherungen) und Rürup-Fondssparpläne |
Steuerliche Regelungen in der Zeit des Ansparens | Bei der Riester-Förderung gibt es einen speziellen Sonderausgabenabzug (Anlage AV Steuererklärung) | Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstbeträge von € 20.000,-- pro Jahr für Alleinstehende sowie € 40.000,-- für Verheiratete. Allerdings ist eine Übergangsphase bis zum Jahre 2025 zu beachten. |
Steuerliche Regelung in der Zeit der Rentenzahlung | Renten und Kapitalleistungen aus einem Riester-Vertrag sind voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) | Renten aus einem Rürup-Vertrag werden prinzipiell auch nachgelagert besteuert |
Wie kann die Auszahlung am Ende der Laufzeit aussehen? | Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30% des Kapitals zur freien Verwendung entnommen werden. Der Rest muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden. | Kapitalauszahlungen in einer Summe sind nicht möglich. Auszahlungen sind nur in Form lebenslanger Renten zulässig. |
