Informationen über Kapitalanlagen

Vergleich Riester Rente - Rürup Rente

 

 

Riester

Rürup

Wer wird gefördert?

Alle steuerpflichtigen Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

Alle Steuerpflichtigen, also auch nicht rentenversicherungspflichtige Personen.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird der Sparer über Zulagen (Grund- und Kinderzulage) sowie durch Steuervorteile.

Die Rürup-Rente wird ausschließlich über Steuervorteile gefördert. 

Welches Produkt wird gefördert?

Riester-Banksparpläne, Riester-Rentenversicherungen (Fondgebundene Rentenversicherung sowie klassische Rentenversicherung), Riester-Fondssparpläne und Wohn-Riester

Rürup-Rentenversicherungen (Fondsgebundene Rentenversicherungen sowie klassische Rentenversicherungen) und Rürup-Fondssparpläne

Steuerliche Regelungen in der Zeit des Ansparens

Bei der Riester-Förderung gibt es einen speziellen Sonderausgabenabzug (Anlage AV Steuererklärung) 

Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstbeträge von € 20.000,-- pro Jahr für Alleinstehende sowie € 40.000,-- für Verheiratete. Allerdings ist eine Übergangsphase bis zum Jahre 2025 zu beachten.

Steuerliche Regelung in der Zeit der Rentenzahlung

Renten und Kapitalleistungen aus einem Riester-Vertrag sind voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)

Renten aus einem Rürup-Vertrag werden prinzipiell auch nachgelagert besteuert

Wie kann die Auszahlung am Ende der Laufzeit aussehen?

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30% des Kapitals zur freien Verwendung entnommen werden. Der Rest muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Kapitalauszahlungen in einer Summe sind nicht möglich. Auszahlungen sind nur in Form lebenslanger Renten zulässig.

  
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